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Allgemeine Geschäftsbedingungen NZdirect 1.
Veranstalter 1.2
Veranstalter der Neuseelandrundreise ist NZdirect, 284 Trafalgar Street,
Nelson, Neuseeland. Es gelten entsprechend die Buchungsbedingungen
von NZdirect. 2.2 Nach Eingang des Anmeldeformulars erfolgt eine gründliche Prüfung der Unterlagen durch NZdirect. NZdirect behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen, wenn dieser nicht den besonderen Teilnahmeerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen. 2.3 Durch die schriftliche Bestätigung von NZdirect kommt der Vertrag zustande. Bei Annahme der Anmeldung durch NZdirect wird dem Teilnehmer unverzüglich die Bestätigung per Post oder E-mail zugesandt. Dieses Schreiben enthält außerdem weitere Informationen zum Programm. 2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NZdirect vor, an dasNZdirect für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Teilnehmer uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt, wobei die Bestätigung per E-mail genügt. 3.
Preise 3.2 Nicht im Programmpreis enthalten sind die Kosten für Visum, Versicherungen, Gebühren für Flugumbuchungen, Schulextras wie spezielle Lernmaterialien, Gebühren für Spezialkurse, Schulbus und Taschengeld, eventuell anfallende Prüfungsgebühren oder die Teilnahme an Ausflügen. 3.3 Bei kurzfristigen Anmeldungen, die aufgrund der Überschreitung der Anmeldefrist eines erhöhten Aufwands bedürfen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. 4.
Zahlungsbedingungen 4.2 Der Programmpreis ist in zwei Raten zu zahlen: Die erste Rate in Höhe von 30% vom Programmpreis wird mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung wird mit der Rechnung zum jeweils angegebenen Datum fällig. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von NZdirect. 5.
Preisänderungen 6.
Leistungspflichten von NZdirect 6.2 NZdirect behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. NZdirect verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 7. Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson 7.2 Bei einem Rücktritt hat NZdirect Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Reiseantritt laut Rechnung): 20% nach Bestätigung der Anmeldung, 50% bis 10-20 Tage vor Reiseantritt, 100% ab 9. Tag vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei NZdirect. 7.3 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass NZdirect ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. 7.4 Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von NZdirect und The Campbell Institute angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner. 7.5
Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Aufenthaltes
zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen
abzubrechen. NZdirect ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich
ersparter Aufwendungen zu verlangen. 7.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt. 8.
Gewährleistung und Abhilfe 9.
Haftung und Haftungsbeschränkung 10.
Pass-, Visums- und Impfbestimmungen 11.
Leistungspflichten des Teilnehmers 11.2 Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus dem NZdirect Programm und der Ausweisung aus Neuseeland rechnen. Der Kündigung des NZdirect Vertrages geht eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar. 11.3 Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages seitens NZdirect hat der Teilnehmer das Programm, die Gastfamilie, die Sprachschule und Neuseelandrundreise zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten. 11.4 Der Anspruch von NZdirect auf den Reisepreis bleibt in vollem Umfang erhalten. NZdirect erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei NZdirect selbst eintreten oder von den örtlichen Leistungsträgern und Partnern tatsächlich an NZdirect erstattet werden. NZdirect erstellt hierzu eine Abrechnung. 12.
Weitere Bestimmungen 12.2 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. 13.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
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