Allgemeine Geschäftsbedingungen NZdirect

1. Veranstalter
1.1 Veranstalter des Sprachkurses ist The Campbell Institute, Level 1, 104 Dixon Street, Wellington, Neuseeland. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom The Campbell Institute entsprechend.

1.2 Veranstalter der Neuseelandrundreise ist NZdirect, 284 Trafalgar Street, Nelson, Neuseeland. Es gelten entsprechend die Buchungsbedingungen von NZdirect.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Teilnehmer sendet die ausgefüllten Anmeldeformulare inklusive aller erforderlichen Nachweise und Dokumente an NZdirect. Mit der Unterschrift – bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s) notwendig – werden die Teilnahmebedingungen von NZdirect anerkannt. Bis zur Annahme durch NZdirect ist der Teilnehmer an seine Anmeldung gebunden. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem gewählten Programmangebot werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch NZdirect ausdrücklich bestätigt worden sind.

2.2 Nach Eingang des Anmeldeformulars erfolgt eine gründliche Prüfung der Unterlagen durch NZdirect. NZdirect behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen, wenn dieser nicht den besonderen Teilnahmeerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.

2.3 Durch die schriftliche Bestätigung von NZdirect kommt der Vertrag zustande. Bei Annahme der Anmeldung durch NZdirect wird dem Teilnehmer unverzüglich die Bestätigung per Post oder E-mail zugesandt. Dieses Schreiben enthält außerdem weitere Informationen zum Programm.

2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NZdirect vor, an dasNZdirect für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Teilnehmer uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt, wobei die Bestätigung per E-mail genügt.

3. Preise
3.1 Die aktuellen Programmpreise können auf der Webseite von Kiwi Sprachferien eingesehen werden.

3.2 Nicht im Programmpreis enthalten sind die Kosten für Visum, Versicherungen, Gebühren für Flugumbuchungen, Schulextras wie spezielle Lernmaterialien, Gebühren für Spezialkurse, Schulbus und Taschengeld, eventuell anfallende Prüfungsgebühren oder die Teilnahme an Ausflügen.

3.3 Bei kurzfristigen Anmeldungen, die aufgrund der Überschreitung der Anmeldefrist eines erhöhten Aufwands bedürfen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer von NZdirect die Rechnung über den Gesamtpreis.

4.2 Der Programmpreis ist in zwei Raten zu zahlen: Die erste Rate in Höhe von 30% vom Programmpreis wird mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung wird mit der Rechnung zum jeweils angegebenen Datum fällig. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von NZdirect.

5. Preisänderungen
NZdirect behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt NZdirect unverzüglich den Teilnehmer hiervon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Reisevertrag zurückzutreten.

6. Leistungspflichten von NZdirect
6.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung, sofern zwischen NZdirect und dem Teilnehmer nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

6.2 NZdirect behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. NZdirect verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson
7.1 Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.

7.2 Bei einem Rücktritt hat NZdirect Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Reiseantritt laut Rechnung): 20% nach Bestätigung der Anmeldung, 50% bis 10-20 Tage vor Reiseantritt, 100% ab 9. Tag vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei NZdirect.

7.3 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass NZdirect ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

7.4 Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von NZdirect und The Campbell Institute angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner.

7.5 Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Aufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. NZdirect ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

7.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt.

8. Gewährleistung und Abhilfe
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an NZdirect zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. NZdirect kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich NZdirect, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Schulleitungen bzw. Vertretungen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für NZdirect anzuerkennen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung
NZdirect haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: NZdirectübernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer sind für sich selbst verantwortlich.

10. Pass-, Visums- und Impfbestimmungen
NZdirect unterrichtet den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(n) Vertreter über die aktuellen Pass-, Visums- und Impfvorschriften. Der Teilnehmer ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, NZdirect rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.

11. Leistungspflichten des Teilnehmers
11.1 Mit der Unterzeichnung des NZdirect Vertrages stimmt der Teilnehmer den aufgeführten Regeln und Vorschriften zu. Es wird erwartet, dass der Teilnehmer sich den Gesetzen des Gastlandes unterwirft und sich den landesüblichen Gewohnheiten anpasst. Teilnehmer müssen der Schulordnung folgen und die Regeln der Gastfamilie akzeptieren.

11.2 Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus dem NZdirect Programm und der Ausweisung aus Neuseeland rechnen. Der Kündigung des NZdirect Vertrages geht eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

11.3 Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages seitens NZdirect hat der Teilnehmer das Programm, die Gastfamilie, die Sprachschule und Neuseelandrundreise zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten.

11.4 Der Anspruch von NZdirect auf den Reisepreis bleibt in vollem Umfang erhalten. NZdirect erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei NZdirect selbst eintreten oder von den örtlichen Leistungsträgern und Partnern tatsächlich an NZdirect erstattet werden. NZdirect erstellt hierzu eine Abrechnung.

12. Weitere Bestimmungen
12.1 Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter sind ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet, NZdirect sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche Informationen schriftlich mitzuteilen.

12.2 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und NZdirect unterliegt neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.

 

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